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Editorials
 

Zur Besteuerung von Managementbeteiligungen für Beiräte und Berater

 
Foto: Dr. Barbara Koch-Schulte
FYB 2019

Zur Besteue­rung von Manage­ment­be­tei­li­gun­gen für Beiräte und Berater

Manage­ment­be­tei­li­gun­gen sind Bestand­teil beinahe jedes Invest­ments eines Private Equity-Inves­­tors. Häufig erhal­ten aber auch Bera­ter und Beiräte die Möglich­keit, sich zu glei­chen oder ähnli­chen Bedin­gun­gen zu betei­li­gen wie das Manage­ment. Während es zur Besteue­rung von ange­stell­ten Mana­gern mit solchen Kapi­­tal-betei­­li­­gun­­gen bereits einige Gerichts­ent­schei­dun­gen gibt, fehlt dies bisher für die Besteue­rung von Beirä­ten und Bera­tern. Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­­te­m­­berg hat nun am 26. Juni 2017 (– 8 K 4018/14) einen ersten Fall entschieden.

Grund­sätz­lich unter­lie­gen Erlöse aus Manage­ment­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen der Besteue­rung als Kapi­tal­ver­mö­gen und damit dem ermä­ßig­ten Steu­er­satz der Abgel­tungs­steuer und bei Betei­li­gun­gen von 1% oder mehr dem sog. Teil­ein­­künfte- Verfah­ren. Unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen kommt aber auch eine Besteue­rung mit dem norma­len Einkom­men­steu­er­satz in Betracht, wenn die Erlöse als Einkünfte aus nicht­selb­stän­di­ger Tätig­keit dem Arbeits­ver­hält­nis des Mana­gers zuge­rech­net werden. Im Vergleich zu einer Besteue­rung als Einkünfte aus Kapi­tal­ver­mö­gen ist dies mit einer Steu­er­mehr­be­las­tung von ca. 20% verbun­den (Spit­zen­steu­er­satz Einkom­men­steuer 45% versus Abgel­tungs­steuer von 25%).

 

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