Tax Compliance für Private Equity-Fonds
Tax Compliance für Private Equity-Fonds
Alles fließt! In der Einleitung unseres letztjährigen Beitrags hatten wir vermerkt, dass die Besteuerung von Private Equity-Fonds bzw. der in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter von Private Equity-Fonds in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt ist. Diese Themenkreise sind aber längst auch beim höchsten deutschen Finanzgericht, dem BFH, angekommen, was insbesondere auch einige sehr bemerkenswerte Urteile des BFH in den letzten Monaten belegen.
Um es bereits an dieser Stelle vorwegzunehmen: Wir sehen viel Licht auf der Seite des BFH und (noch mehr?) Schatten auf der Ebene der Finanzverwaltung bzw. des Gesetzgebers. Selbst klare und eindeutige sowie dogmatisch einwandfrei begründete Urteile werden von der Finanzverwaltung entweder schlicht ignoriert oder münden in einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, in dem dann eine unliebsame Rechtsprechung, die eine sinnwidrige Rechtsanwendung bzw. ‑auslegung durch die Finanzverwaltung höchstrichterlich korrigiert, im Wege einer Gesetzesänderung wieder zurückdreht und die ursprüngliche Auffassung der Finanzverwaltung einfach gesetzlich kodifiziert.
Am 08. Mai 2019 hat das BMF als Referentenentwurf den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ („Elektromobilität-Gesetz“ oder besser „JStG 2019“) veröffentlicht, den das Bundeskabinett nahezu unverändert am 31. Juli 2019 als Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat. Die Bezeichnung des Gesetzes ist irreführend. Sicherlich kann die Mehrzahl der Steuerpflichtigen einem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität vieles abgewinnen. Allerdings handelt es sich dabei wieder um ein sog. Omnibusgesetz, in dem zahlreiche steuerliche Vorschriften teilweise massiv geändert bzw. erstmals eingeführt werden sollen, was aber in der Namensgebung des Gesetzes eindeutig untergeht.
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