(Verwehrte) Steuerneutralität von Kapitalrückzahlungen – Die versteckte Einführung der Substanzbesteuerung?
(Verwehrte) Steuerneutralität von Kapitalrückzahlungen – Die versteckte Einführung der Substanzbesteuerung?
Die Besteuerung von Private Equity-Fonds bzw. der in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter von Private Equity-Fonds rückte in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Im Bereich Betriebsprüfung wurden spezialisierte Teams mit entsprechender personeller Verstärkung aufgebaut, die intern hinsichtlich der Besonderheiten der Private Equity-Strukturen von erfahreneren Prüfern intensiv geschult werden.
Dies ist grundsätzlich auch aus Sicht der Private Equity-Branche und deren steuerlichen Beratern zu begrüßen, da hierdurch ein konstruktiver Austausch in Sachfragen ermöglicht wird, der im Rahmen einer Betriebsprüfung in den meisten Fällen auch zu einer sachgerechten Einigung bei Zweifelsfragen führt. In den vergangenen Jahren wurden hierbei zahlreiche Themen intensiv sachlich diskutiert und jeweils, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Strukturen der Private Equity-Fonds, für beide Seiten akzeptable Kompromisse gefunden. Exemplarisch seien hier die Diskussionen hinsichtlich der (Nicht-) Anwendung des Bauherren- Erlasses auf Private Equity-Fonds und die hieraus abgeleitete Aktivierung einer Jahres-Management Fee für den Erwerb der Portfoliounternehmen bzw. Zielfonds genannt (die ersten Diskussionen zu diesem Thema hatten wir bereits im FYB FINANCIAL YEARBOOK 2018 beschrieben).
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