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Editorials
 

Vermögensrechtliche Stolpersteine für Private Equity Manager

 
FYB 2023

Während sich Fami­li­en­un­ter­neh­mer in der Regel schon früh­zei­tig mit Fragen der Vermö­gens­struk­tu­rie­rung und Nach­fol­ge­pla­nung befas­sen, rückt diese Frage bei Invest­ment­ma­na­gern von Private Equity Fonds (nach­fol­gend auch „PE Mana­ger“) nicht selten in den Hinter­grund. Doch auch für PE Mana­ger ist es wich­tig, sich mit dieser Thema­tik ausein­an­der­zu­set­zen, um sich vor ungewollten (steuer-)rechtlich beding­ten Vermö­gens­ein­grif­fen zu schützen.

Auch wenn sich PE Mana­ger oftmals nicht als klas­si­sche Unter­neh­mer verste­hen, ist ihre Vermö­gens­struk­tur solchen von Unter­neh­mern durch­aus vergleich­bar. PE Mana­ger stehen in der Regel in einem Anstel­lungs­ver­hält­nis mit den Managementgesellschaften von Private Equity-Fonds bzw. ‑Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Ihre wesent­li­che Vergü­tung erzie­len sie jedoch nicht aus der Angestelltentätigkeit, sondern aus ihrer gesell­schafts­recht­li­chen Betei­li­gung in den Private Equity Fonds. Dabei handelt es sich vorran­gig um Fonds­be­tei­li­gun­gen (sog. Carried Inte­rest), die über­pro­por­tio­nal am Erfolg der Wert­ent­wick­lung eines Private Equity Fonds parti­zi­pie­ren. Dane­ben inves­tie­ren PE Mana­ger häufig noch über sog. Co-Inves­t­­ments in den Fonds. Nicht selten wird bei der Beur­tei­lung von Inves­to­ren über die Attrak­ti­vi­tät eines Private Equity Fonds das Commit­ment der PE Mana­ger im eige­nen Fonds herausgestellt.

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