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Editorials
 

DOs und DON’Ts bei Verhandlungen mit Venture Capital-Investoren

 
Foto: Mauritz von Einem
FYB 2020

DOs und DON’Ts bei Verhand­lun­gen mit Venture Capital-Investoren

Start-ups und Unter­neh­men in der Wachs­tums­phase sind auf eine Finan­zie­rung durch externe Kapi­tal­ge­ber ange­wie­sen. Eine solche Finan­zie­rung wird aufgrund des beson­de­ren Risi­ko­pro­fils regel­mä­ßig als Eigen­ka­pi­tal – oder mittels eigen­ka­pi­tal­ähn­li­cher Finan­zie­rung­in­stru­mente – ausge­stal­tet sein. Finan­zie­rungs­ge­ber und ‑nehmer soll­ten dabei – trotz im Grund­satz unter­schied­li­cher Inter­es­sen – das gemein­same Ziel haben, verläss­li­che „Part­ner“ zu sein und mit gleich­lau­fen­den Inter­es­sen das Unter­neh­men gemein­sam zum Erfolg zu führen. In der Praxis ist jedoch viel­fach zu beob­ach­ten, dass bereits in frühen Phasen der Finan­zie­rungs­be­zie­hung durch unpas­sende recht­li­che und kommer­zi­elle Gestal­tun­gen und Forde­run­gen der Erfolg der Unter­neh­mung und eine gedeih­li­che Zusam­men­ar­beit oft unnö­ti­ger­weise aufs Spiel gesetzt wird.

Auf den ersten Blick sind die Inter­es­sen von Inves­to­ren – egal ob Busi­ness Angels, Family Offices oder VC-Fonds- und Finan­zie­rungs­neh­mern (Gründer/ Unter­neh­mer) unter­schied­lich. Um einen Gleich­lauf diver­gie­ren­der Inter­es­sen herzu­stel­len, werden typi­scher­weise umfang­rei­che vertrag­li­che Rege­lun­gen getrof­fen – der offen­kun­dig wich­tigste Aspekt zur Herstel­lung eines gemein­sa­men Nenners ist die Betei­li­gung des Inves­tors an dem finan­zi­el­len Erfolg des finan­zier­ten Unternehmens.

 

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