ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
Editorials

An die Eingangs­state­ments unse­rer letz­ten Beiträge im FYB 2022: Πάντα ῥεῖ – Alles fließt! und „Wenig fließt in die rich­tige Rich­tung!“ (FYB 2022) können sich die geneig­ten Leser der jähr­li­chen Ausga­ben des FYB Finan­cial Year­books möglicherweise noch erin­nern. Hinter­grund waren seiner­zeit die vermehrte und verstärkte Beschäf­ti­gung der Finanz­ver­wal­tung mit der Besteue­rung von Private Equity-Fonds bzw. den in Deutsch­land steu­er­pflich­ti­gen Gesell­schaf­tern von Private Equity-Fonds sowie vor allem die Frus­tra­tion, dass die Finanz­ver­wal­tung mehrere unmiss­ver­ständ­li­che und rich­tungs­wei­sende Urteile der höchs­ten deutschen Finanz­ge­richts­bar­keit, des Bundes­fi­nanz­hofs (BFH), über viele Jahre trotz besse­ren Wissens schlicht­weg negiert hat. Seit kurzem erscheint ein erster Ausbruch aus dieser Zeit­schleife möglich. Hat die Finanz­ver­wal­tung die Notwendigund Sinn­haf­tig­keit von Private Equity und Venture Capi­tal (endlich) erkannt und sich etwa in diese Asset­klasse „verliebt“? – In dem von uns regel­mä­ßig zitier­ten Kino­film „Und täglich grüßt das Murmel­tier“ war es schließ­lich die Liebe von Rita, die Phil Connors aus seiner Schleife des Murmel­tier­tag in Punx­su­taw­ney befreite.

Unsere Kanz­lei beschäf­tigt sich nunmehr bereits seit mehr als 26 Jahren mit den viel­fäl­ti­gen Themen rund um Tax Compli­ance für Private Equity-Fonds sowie deren (deut­sche) Gesell­schaf­ter. Im Vorfeld zur Erstel­lung dieses Beitrags sind uns mehr oder minder zufäl­lig Aufzeich­nun­gen zur 8. Münche­ner Venture Capi­tal Tagung im Jahr 2004 in die Hände gefallen.

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