An die Eingangsstatements unserer letzten Beiträge im FYB 2022: Πάντα ῥεῖ – Alles fließt! und „Wenig fließt in die richtige Richtung!“ (FYB 2022) können sich die geneigten Leser der jährlichen Ausgaben des FYB Financial Yearbooks möglicherweise noch erinnern. Hintergrund waren seinerzeit die vermehrte und verstärkte Beschäftigung der Finanzverwaltung mit der Besteuerung von Private Equity-Fonds bzw. den in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschaftern von Private Equity-Fonds sowie vor allem die Frustration, dass die Finanzverwaltung mehrere unmissverständliche und richtungsweisende Urteile der höchsten deutschen Finanzgerichtsbarkeit, des Bundesfinanzhofs (BFH), über viele Jahre trotz besseren Wissens schlichtweg negiert hat. Seit kurzem erscheint ein erster Ausbruch aus dieser Zeitschleife möglich. Hat die Finanzverwaltung die Notwendigund Sinnhaftigkeit von Private Equity und Venture Capital (endlich) erkannt und sich etwa in diese Assetklasse „verliebt“? – In dem von uns regelmäßig zitierten Kinofilm „Und täglich grüßt das Murmeltier“ war es schließlich die Liebe von Rita, die Phil Connors aus seiner Schleife des Murmeltiertag in Punxsutawney befreite.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich nunmehr bereits seit mehr als 26 Jahren mit den vielfältigen Themen rund um Tax Compliance für Private Equity-Fonds sowie deren (deutsche) Gesellschafter. Im Vorfeld zur Erstellung dieses Beitrags sind uns mehr oder minder zufällig Aufzeichnungen zur 8. Münchener Venture Capital Tagung im Jahr 2004 in die Hände gefallen.
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