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Editorials
 
 

Aktuelle steuerliche (Nicht-)Entwicklungen bei Private Equity- und Venture Capital-Fonds – wenig fließt in die richtige Richtung!

 
FYB 2022

Πάντα ῥεῖ – Alles fließt!, so lautete unser Eingangs­state­ment im FYB Finan­cial Year­book 2020. Ausgangs­punkt war der Fakt, dass die Besteue­rung von Private 
Equity-Fonds bzw. die in Deutsch­land steu­er­pflich­ti­gen Gesell­schaf­ter von Private Equity-Fonds vermehrt und verstärkt in den Fokus der Finanz­ver­wal­tung gerückt war. Gleich­zei­tig waren zum dama­li­gen Zeit­punkt sehr bemerkenswerte und rich­tungs­wei­sende Urteile der Finanz­ge­richts­bar­keit, auch des höchs­ten deut­schen Finanz­ge­richts, des Bundes­fi­nanz­hofs („BFH“), ergan­gen. Heute – 2 Jahre später – sind wir gar nicht mehr so sicher, ob tatsäch­lich alles fließt. Manches fließt über­haupt nicht, was einem Still­stand der Rechts­pflege gleich kommt – andere Entwick­lun­gen flie­ßen in die abso­lut falsche Richtung.

Unsere Kanz­lei beschäf­tigt sich nunmehr bereits seit mehr als 25 Jahren mit den viel­fäl­ti­gen Themen rund um Tax Compli­ance für Private Equity-Fonds sowie deren (deut­sche) Gesell­schaf­ter. In den zahl­rei­chen Beiträ­gen begin­nend mit dem FYB Finan­cial Year­book 2010 haben wir mannig­fal­tige Private Equity-Compliance-Themen aufge­grif­fen und dem geneig­ten Leser präsen­tiert. Gestar­tet sind wir damals mit einem Tax Compli­­ance-Beitrag i.Z.m. auslän­di­schen Private Equity-Fonds, der seiner­zeit das bis dahin häufig noch brach­lie­gende Verständ­nis der auslän­di­schen Private Equity-Mana­­ger, aber z.T. auch die Unbe­küm­mert­heit bzw. die Unbe­darft­heit oder auch Unkennt­nis einzel­ner deut­scher Inves­to­ren hinsicht­lich der bestehen­den deut­schen Steu­er­erklä­rungs­pflich­ten für derar­tige Enga­ge­ments geweckt bzw. been­det hat.

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