Aktuelle steuerliche (Nicht-)Entwicklungen bei Private Equity- und Venture Capital-Fonds – wenig fließt in die richtige Richtung!
Πάντα ῥεῖ – Alles fließt!, so lautete unser Eingangsstatement im FYB Financial Yearbook 2020. Ausgangspunkt war der Fakt, dass die Besteuerung von Private
Equity-Fonds bzw. die in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter von Private Equity-Fonds vermehrt und verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt war. Gleichzeitig waren zum damaligen Zeitpunkt sehr bemerkenswerte und richtungsweisende Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, auch des höchsten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs („BFH“), ergangen. Heute – 2 Jahre später – sind wir gar nicht mehr so sicher, ob tatsächlich alles fließt. Manches fließt überhaupt nicht, was einem Stillstand der Rechtspflege gleich kommt – andere Entwicklungen fließen in die absolut falsche Richtung.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich nunmehr bereits seit mehr als 25 Jahren mit den vielfältigen Themen rund um Tax Compliance für Private Equity-Fonds sowie deren (deutsche) Gesellschafter. In den zahlreichen Beiträgen beginnend mit dem FYB Financial Yearbook 2010 haben wir mannigfaltige Private Equity-Compliance-Themen aufgegriffen und dem geneigten Leser präsentiert. Gestartet sind wir damals mit einem Tax Compliance-Beitrag i.Z.m. ausländischen Private Equity-Fonds, der seinerzeit das bis dahin häufig noch brachliegende Verständnis der ausländischen Private Equity-Manager, aber z.T. auch die Unbekümmertheit bzw. die Unbedarftheit oder auch Unkenntnis einzelner deutscher Investoren hinsichtlich der bestehenden deutschen Steuererklärungspflichten für derartige Engagements geweckt bzw. beendet hat.
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