Ist Private Equity Teufelszeug?
Die Hoffnung stirbt zuletzt. In den letzten Beiträgen im FYB Financial Yearbook 2020: „Πάντα ῥεῖ – Alles fließt!“, „Wenig fließt in die richtige Richtung!“ (FYB Financial Yearbook 2022) bzw. „Ausbruch aus einer vermeintlichen Zeitschleife“ (FYB Financial Yearbook 2023) waren wir hinsichtlich einer (Rückkehr zu einer) systematischen bzw. dogmatisch zutreffenden Besteuerung von Private Equity grundsätzlich noch immer hoffnungsvoll und optimistisch gestimmt.
Nachdem wir uns viele Entwicklungen der letzten Jahre aber nochmals genauer vor Augen geführt haben und nicht zuletzt auch aufgrund des kürzlich erschienenen Artikels „Operation Luxemburg“ in einem bekannten deutschen Wirtschaftsmagazin macht sich mittlerweile allerdings eine gewisse Resignation breit. Auch unserem im letzten Jahr noch vorsichtig geäußerten Wunsch nach einer schlichten Akzeptanz der vom Bundesfinanzhof (BFH), der höchsten deutschen Finanzgerichtsbarkeit, entwickelten Rechtsprechung zur Einlagenrückgewähr bei Drittstatten-Kapitalgesellschaften wurde leider wie befürchtet nicht entsprochen, doch dazu später mehr und der Reihe nach.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich nunmehr bereits seit mehr als 27 Jahren mit den vielfältigen Themen rund um Tax Compliance für Private Equity-Fonds sowie deren (deutsche) Gesellschafter.
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