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München/ Frank­furt a. Main — Char­ge­Point hat die Über­nahme von has·to·be, einem führen­den E‑Mo­bi­li­täts­soft­ware-Anbie­ter in Europa, abge­schlos­sen. Die Soft­ware­platt­form redu­ziert Komple­xi­tät und Frag­men­tie­rung der heuti­gen euro­päi­schen Lade­infra­struk­tur-Land­schaft und ist mit allen in Europa genutz­ten Lade­sta­tio­nen und E‑Mobilitätsdiensten kompa­ti­bel. Die Über­nahme von has·to·be stärkt die Posi­tion von Char­ge­Point auf dem euro­päi­schen E‑Mobilitätsmarkt.

Erst im August 2021 erfolgte die Über­nahme von Viri­Citi, einem führen­den Anbie­ter von Elek­tri­fi­zie­rungs­lö­sun­gen für E‑Busse und kommer­zi­elle Flot­ten mit einem Kunden­stamm in Europa und Nord­ame­rika. Zusam­men mit der Akqui­si­tion von has·to·be verfügt Char­ge­Point nun welt­weit über ein umfas­sen­des Lösungs­an­ge­bot für Elektroflotten.

Char­ge­Point Holdings, Inc. wurde im Rahmen des für den Erwerb der has.to.be GmbH erfor­der­li­chen Antrags auf Geneh­mi­gung nach dem Inves­ti­ti­ons­kon­troll­ge­setz beim öster­rei­chi­schen Bundes­mi­nis­te­rium für Digi­ta­li­sie­rung und Wirt­schafts­stand­ort (“BMDW”) erfolg­reich von der inter­na­tio­na­len Anwalts­so­zie­tät Weil, Gotshal & Manges LLP (“Weil”) bera­ten. Durch die Einrei­chung eines umfas­sen­den Antrags konnte die Betei­li­gung im EU-Scree­ning-Mecha­nis­mus binnen der Mindest­frist durch­lau­fen werden. Die anschlie­ßende Geneh­mi­gungs­frist hat das BMDW nicht ausge­schöpft und die bean­tragte Geneh­mi­gung ohne Rück­fra­gen erteilt.

Char­ge­Point Holdings, Inc. mit Haupt­sitz in Camp­bell, Kali­for­nien, betreibt das welt­weit größte Netz­werk von Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­fahr­zeuge mit einem breit­flä­chi­gen Ange­bot in Nord­ame­rika und Europa und hatte im Juli den Erwerb der has.to.be GmbH, eines führen­den Soft­ware- und Service­an­bie­ters im Bereich des Ladens batte­rie­elek­trisch betrie­be­ner Fahr­zeuge in Europa mit Haupt­sitz in Öster­reich, bekanntgegeben.

Das Weil-Team stand unter der Feder­füh­rung des Münche­ner Corpo­rate Part­ners Prof. Dr. Gerhard Schmidt und wurde unter­stützt durch den Part­ner Manuel-Peter Fringer (Corpo­rate, München), den Coun­sel Florian Wessel (Corporate/Regulatory, München) sowie die Asso­cia­tes Amelie Zabel (Corpo­rate, München) und Stef­fen Giolda (Corporate/Regulatory, Frankfurt).

Über Char­ge­Point

Char­ge­Point baut ein neues Lade­netz auf, um Menschen und Güter mit Strom zu bewe­gen. Seit 2007 setzt sich Char­ge­Point dafür ein, Unter­neh­men und Auto­fah­rern den Umstieg auf Elek­tro­fahr­zeuge mit einem der größ­ten EV-Lade­netz­werke und einem umfas­sen­den Port­fo­lio an Lade­lö­sun­gen zu erleich­tern. Die Cloud-Abon­ne­ment­platt­form und die soft­ware­de­fi­nierte Lade­hard­ware von Char­ge­Point sind so konzi­piert, dass sie Optio­nen für jedes Lade­sze­na­rio bieten – von Privat­haus­hal­ten und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern bis hin zu Arbeits­plät­zen, Park­plät­zen, Gast­ge­werbe, Einzel­han­del und Trans­port­flot­ten aller Art. Heute bietet ein Char­ge­Point-Konto Zugang zu Hundert­tau­sen­den von Lade­sta­tio­nen in Nord­ame­rika und Europa. Bis heute wurden mehr als 98 Millio­nen Lade­vor­gänge durch­ge­führt, wobei sich die Fahrer alle zwei Sekun­den oder weni­ger an das Char­ge­Point-Netz­werk anschließen.

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