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Foto: Dr. Matthias Nordmann, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München

SKW Schwarz berät Volue bei Übernahme von ProCom

Foto: Dr. Matthias Nord­mann, Part­ner bei SKW Schwarz Rechts­an­wälte in München
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12. Juli 2021

München/ Norwe­gen — SKW Schwarz Rechts­an­wälte berät die norwe­gi­sche Volue ASA bei der Über­nahme der ProCom GmbH. Im Anschluss an die Unter­zeich­nung der Verträge erfolgt eine Abspal­tung des Auto­ma­ti­sie­rungs­ge­schäfts und Volue über­nimmt den gesam­ten Geschäfts­be­reich Ener­gie von ProCom. Damit gewinnt Volue einen Jahres­um­satz von 3 Millio­nen Euro, ca. 60 Mitar­bei­ter und über 60 Kunden hinzu.

Der Abschluss der Trans­ak­tion wird für Septem­ber 2021 erwar­tet und steht unter dem Vorbe­halt bestimm­ter, zwischen den Parteien verein­bar­ter Bedingungen.

Volue ist ein Markt­füh­rer für Tech­no­lo­gien und Dienst­leis­tun­gen, die die grüne Trans­for­ma­tion voran­trei­ben. Mit über 650 Mitar­bei­tern bedient Volue mehr als 2000 Kunden in den Berei­chen Ener­gie, Strom­netz, Wasser und Infra­struk­tur­pro­jekte. Das Unter­neh­men hat seinen Haupt­sitz in Oslo, Norwe­gen, und ist in mehr als 40 Ländern aktiv.

Die ProCom GmbH bietet Tech­no­lo­gie­lö­sun­gen für den Ener­gie­sek­tor und angren­zende Bran­chen an. Das Unter­neh­men mit Haupt­sitz in Aachen sowie Büros in Köln und Berlin betreut Kunden vor allem in Deutschland.

Bera­ter Volue: SKW Schwarz Rechts­an­wälte, München
Dr. Matthias Nord­mann (M&A, Feder­füh­rung), Eva Bona­cker (M&A), Nicole Wolf-Thomann (Commer­cial), Dr. Ulrich Reber (Restruk­tu­rie­rung), Dr. Matthias Orthwein (IT und Daten­schutz), Dr. Stefan Pein­tin­ger (IP), Alex­an­der Möller (Arbeits­recht), Heiko Wunder­lich (Steu­er­recht); David Solberg (Corporate/Commercial)
CLP, Oslo/Norwegen: Lars Gunnar Aas, Kris­toffer Gjes­dahl (beide M&A)

Über SKW Schwarz Rechtsanwälte

SKW Schwarz Rechts­an­wälte ist eine unab­hän­gige deut­sche Anwalts­kanz­lei mit über 120 Anwäl­ten an vier Stand­or­ten. SKW Schwarz berät Unter­neh­men von inha­ber­ge­führ­ten Firmen bis zu börsen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten sowie Privat­man­dan­ten auf allen wesent­li­chen Gebie­ten des natio­na­len und inter­na­tio­na­len Wirtschaftsrechts.

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