Siemens: Emission des ersten Kryptowertpapiers in Höhe von Euro 60 Mio.
München — Die Siemens AG hat erstmalig ein Kryptowertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere in Höhe von 60 Millionen Euro dezentral auf einer öffentlichen Blockchain begeben. Hauck Aufhäuser Lampe fungierte bei der Transaktion als Registerführer und Zahlstelle. In die Inhaberschuldverschreibung investierten die DekaBank, die DZ Bank und Union Investment. GSK Stockmann hat die Siemens AG bei der rechtlichen Strukturierung und der Emission der Kryptowertpapier-Anleihe nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) beraten. Es handelt sich um die erste Emission eines Kryptowertpapiers durch ein DAX-40-Unternehmen im Millionenbereich.
Neue Möglichkeiten für elektronische Wertpapiere
Durch das eWpG, das seit Juni 2021 in Kraft ist, wurde in Deutschland erstmals die Möglichkeit geschaffen, elektronische Wertpapiere in vollständig digitaler Form zu begeben, also ohne physische Globalurkunde. Die Besonderheit von Kryptowertpapieren liegt darin, dass sie in einem Blockchain-basierten Register geführt werden. Bisher sind 20 solche Wertpapiere emittiert worden. Mit der Siemens AG nutzt nun eines der größten deutschen Unternehmen diese Möglichkeit erstmals in substanziellem Umfang.
Die Parteien haben damit in der Form und Höhe der Emission einen Meilenstein in der Entwicklung digitaler Wertpapiere in Deutschland gelegt. Das Papier wurde entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere in einem dezentralen Register auf einer öffentlichen Blockchain registriert. Die Sicherung der Private Keys erfolgt über den hauseigenen Kryptoverwahrer von Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, die Hauck Aufhäuser Digital Custody (HADC). Durch diese Struktur war keine Abwicklung über einen Zentralverwahrer oder einen Market Maker notwendig. Die Parteien konnten somit direkt bilateral miteinander handeln und das Papier über das Register abwickeln.
GSK Stockmann hat mit einem Team um den Frankfurter Partner Dr. Tobias Riethmüller die Siemens AG bei der Emission kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtlich beraten. Die Beratung betraf unter anderem die Unterstützung bei der Erstellung und der Verhandlung der erforderlichen Vertragswerke (Anleihebedingungen, Begebungsvertrag, Kryptowertpapier-Registerführervertrag, Zahlstellenvertrag) sowie die Compliance nach dem eWpG.
GSK Stockmann konnte in dem Projekt unter anderem auf Erfahrungen aus der Beratung zu einer der ersten Blockchain-Wertpapiertransaktionen in Deutschland überhaupt zurückgreifen, an der 2019 ebenfalls die Siemens AG beteiligt war. Zuletzt beriet GSK Stockmann im November 2022 die Deutsche Finance Group bei der Emission eines elektronischen Wertpapiers, ebenfalls unter Federführung von Dr. Tobias Riethmüller.
Berater Siemens AG: GSK Stockmann
Dr. Tobias Riethmüller (Federführung, Bank- und Kapitalmarktrecht), Dr. Timo Patrick Bernau (Bank- und Finanzaufsichtsrecht); Associates: Patrick Wambold (Bank- und Kapitalmarktrecht, digitale Finanzierungsplattformen), Dr. Martin Freytag (Bank- und Finanzaufsichtsrecht)
Heuking hat die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG bei der ersten Kryptowertpapier-Emission der Siemens AG, unter Federführung des Frankfurter Partners Dr. Dr. Johannes Blassl, beraten. Zu unterschiedlichen Aspekten der Transaktion berieten ebenfalls die Partnerin Dr. Anne de Boer, die Partner Dr. Thorsten Kuthe und Dr. Christoph Gringel sowie die Associates Linda Karl, Michèle von Lewinski und Lena Wagner.
Die beteiligten Unternehmen haben damit hinsichtlich Form und Höhe der Emission einen Meilenstein in der Entwicklung digitaler Wertpapiere in Deutschland gelegt. Das Papier wurde, entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere, in einem dezentralen Register auf einer öffentlichen Blockchain registriert. Die Sicherung der Private Keys erfolgte über den hauseigenen Kryptoverwahrer von Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, die Hauck Aufhäuser Digital Custody (HADC).
Im Rahmen der Transaktion waren verschiedene Vertragswerke zu erstellen. Insbesondere neue Regularien wie die neue Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) verpflichten die Kryptowertpapier-Registerführer zum Einhalten hoher regulatorischer Standards bei solchen Transaktionen. Für Dr. Dr. Johannes Blassl, der Hauck Aufhäuser Lampe bereits seit Längerem in unterschiedlichen Projekten berät, ist dies seine erste Transaktion als Partner bei Heuking. Der Krypto- und Compliance-Experte war erst Mitte Januar zu Heuking gestoßen.
Berater Hauck Aufhäuser Lampe: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Dr. Dr. Johannes Blassl (Federführung), Frankfurt; Dr. Anne de Boer, LL.M., Stuttgart; Dr. Thorsten Kuthe, Köln; Dr. Christoph Gringel, Michèle von Lewinski, Linda Karl, Lena Wagner, (alle Kapitalmarktrecht), alle Frankfurt.