Beschreibung
Mehr Cash beim Exit durch GewährleistungsversicherungenDr. Volker Junghanns — Rechtsanwalt und Sozius Salans LLP, Frankfurt/Main
Private Equity-Fonds sind Investoren auf Zeit. Ein Private Equity-Fonds plant bereits beim Einstieg in die Finanzierung eines Portfoliounternehmens seinen Ausstieg. Ein solcher Ausstieg (exit) erfolgt regelmäßig über den Verkauf der Beteiligung an einen strategischen Erwerber (trade sale) oder einen anderen Private Equity-Fonds (secondary buyout), alternativ über einen Börsengang. Im Hinblick auf den Exit ist zu unterscheiden zwischen dem Verkauf eines Portfoliounternehmens (single exit) und dem Verkauf aller bzw. des letzten Portfoliounternehmens, der schließlich zur Fondsschließung führt.
Oberste Maxime eines Private Equity-Investors ist: "Cash is King". Nur das, was der Private Equity-Fonds beim Exit erwirtschaftet (d.h. derjenige Kaufpreis, der ihm real zur Verfügung steht), kann er an seine Investoren zurückführen. Am Cash Flow bemisst sich folglich die Performance des Private Equity-Fonds. Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Cash Flow beim Exit führen, führen daher immer auch zu einer Verbesserung der Performance. Bei jedem Exit besteht ein Informationsgefälle. Der verkaufenden Private Equity-Fonds hatte regelmäßig über einen längeren Zeitraum volle Information über die Geschäftsentwicklung der zu verkaufenden Portfoliogesellschaft. Hierbei ist allerdings einzuschränken, dass der Private Equity-Fonds selbst im Regelfall nicht in das Tagesgeschäft involviert ist und im Rahmen des Verkaufs des Portfoliounternehmens auf die Informationen durch das im Normalfall die Seiten wechselnde Management vertrauen muss.
Auf der anderen Seite steht der Käufer, der im Rahmen der Due Diligence regelmäßig nur einen begrenzten auf einen Stichtag fixierten Einblick in das zu erwerbende Portfoliounternehmen erhält. Allerdings ist auch hier einschränkend hinzuzufügen, dass je nach Umfang und Zeit der Due Diligence dieser Einblick umfassender sein kann als der Kenntnisstand bei dem verkaufenden Private Equity-Fonds.
Aus diesem Informationsgefälle folgen bestimmte Regelungen im Unternehmenskaufvertrag, die seit langem Standard sind und das Informationsdefizit des Käufers ausgleichen sollen:
- Gewährleistungen bzw. Garantien (reps & warranties)
- Freistellungen für Steuern (tax indemnity)
- Freistellungen für Umweltthemen (environmental indemnity)
- Freistellungen für Rechtsstreitigkeiten
- Freistellungen für sonstige in der Due Diligence identifizierte Risiken
Die Regelungen allein sind jedoch nicht ausreichend,um den Käufer vor Nachteilen zu schützen, die aus seinem begrenzten Wissen über das zu erwerbende Portfoliounternehmen resultieren.