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Ist die 9. Verordnung zur Änderung der AWV der Transaktionspraxis dienlich?

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Beschreibung

Ist die 9. Verordnung zur Änderung der AWV der Transaktionspraxis dienlich?

Florian T. Hirsch­mann — Rechts­an­walt und Part­ner DLA Piper UK LLP, München

Tobias Schulz — Rechts­an­walt und Asso­ciate DLA Piper UK LLP, München

Trotz deutlicher Kritik aus Wirtschaftsverbänden und Ausland ist am 18. Juli 2017 die 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten, die nach Willen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen fairen Wettbewerb und besseren Schutz kritischer Infra-strukturen bei Firmenübernahmen durch unionsfremde Investoren bewirken soll. Neben der Erweiterung der materiellen Prüfungskompetenzen des BMWi durch Einbeziehung weiterer sicherheitsrelevanter Bereiche in das Prüfverfahren, wurden insbesondere die Verfahrensvorschriften für die Prüfung einer Transaktion überarbeitet. Im Ergebnis wird dem Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung in der künftigen Transaktionspraxis ein deutlich höherer Stellenwert zukommen als dies bislang der Fall war.

Bereits in den 12 Monaten vor Erlass der Verordnung hatte sich eine Veränderung in der Behandlung von Anträgen auf Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bemerkbar gemacht. In Abweichung zur bisherigen Verwaltungspraxis wurden zur Unbedenklichkeitsbescheinigung angemeldete Transaktionen nicht mehr durch bloßen Ablauf der Monatsfrist gemäß § 58 AWV a.F. oder Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung binnen dieser Frist genehmigt, sondern durch das BMWi im zunehmenden Maße durch Anforderung zusätzlicher Unterlagen in ein förmliches Prüfverfahren übergeleitet, um den Prüfungszeitraum zu verlängern und die Transaktionen einer eingehenderen Prüfung unterziehen zu können.

Hintergrund der veränderten Verwaltungspraxis dürfte nicht zuletzt die seit der KUKA-Übernahme durch den chinesischen MIDEA Konzern oder die letztlich gescheiterte Übernahme von AIXTRON durch Grand Chip Investment öffentlich geführte Debatte um den befürchteten Ausverkauf europäischer Schlüsseltechnologien und Know-hows sein.

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Ist die 9. Verordnung zur Änderung der AWV der Transaktionspraxis dienlich?

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Florian T. Hirschmann

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Rechtsanwalt und Partner DLA Piper UK LLP, München

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Tobias Schulz

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Rechtsanwalt und Associate DLA Piper UK LLP, München

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