Beschreibung
FATCA – Auswirkungen steuerlicher US-Regularien auf deutsche Private Equity-GesellschaftenDr. Christoph Ludwig — Steuerberater und Partner Braun Leberfinger Ludwig Weidinger, München
Thomas Unger — Steuerberater und Partner Braun Leberfinger Ludwig Weidinger, München
Mit dem "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) greift die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) direkt in alle Transaktionen mit US-Quellen ein. Demnach müssen voraussichtlich bis Mitte 2013 auch alle Private Equity-Gesellschaften, die Erlöse aus US-Quellen beziehen, mit dem IRS einen Vertrag abschließen und die beteiligten US-Personen sowie bestimmte diesbezügliche Daten melden beziehungsweise eine entsprechende Negativerklärung abgeben.
Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, drohen dem jeweiligen Investor erhebliche Nachteile. Nach aktuellem Stand wird ab 01.01.2015 auf Rückflüsse (also nicht nur auf Erträge, sondern neben Zinsen und Dividenden nun auch Veräußerungserlöse) aus den USA eine 30%-ige "(Straf)-Quellensteuer" einbehalten. Diese kann nach derzeitigem Kenntnisstand auch im Nachgang nicht erstattet werden. Insofern käme es dann zu einer Definitiv-besteuerung, die eventuell sogar sämtliche Anteilseigner der jeweiligen Private Equity-Gesellschaft (PE-Gesellschaft) treffen würde, unabhängig davon, ob US-Steuerpflichtige beteiligt sind oder nicht.
Ziel von FATCA ist die vollständige und lückenlose Erfassung von US-Steuerpflichtigen mit deren weltweiten, d.h. insbesondere deren ausländischen Einkommen. Hierzu sollen künftig nun auch sämtliche Konten und Depots, die indirekt von US-Personen gehalten werden, erfasst sowie eine Meldung sämtlicher Investments einschließlich der daraus resultierenden Veräußerungserlöse vorgeschrieben werden, unabhängig davon, ob diese in den USA oder außerhalb geführt bzw. gehalten werden.
Das bisher bereits seit 2001 bestehende so genannte QI-Regime (Qualified Intermediary) hat sich in diesem Zusammenhang als nicht ausreichend erwiesen. Hiernach bestand für Banken schon bisher bezüglich US-Erträgen (Zinsen, Dividenden, nicht jedoch Veräußerungserlösen/-gewinnen), die durch US-Personen erzielt wurden, eine Meldepflicht. Eine gesonderte Meldung über Erträge aus Nicht-US-Quellen sowie Vermögen, das lediglich indirekt von US-Personen über beispielsweise intransparente Strukturen gehalten wurde, war bisher dagegen nicht vorgeschrieben.
Entstehungsgeschichte
Zusätzliche Informationen
Titel | FATCA Auswirkungen steuerlicher US-Regularien auf deutsche Private Equity-Gesellschaften |
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