Beschreibung
Einkünfteermittlung für Zebragesellschaften und Verwahrstelle nach KAGB – Update of Tax Compliance bei Private Equity-FondsDr. Christoph Ludwig — Steuerberater und Partner BLL Braun Leberfinger Ludwig, München
Thomas Unger — Steuerberater und Wirtschaftsprüfer BLL Braun Leberfinger Ludwig, München
Die laufende formelle und materielle Tax-Compliance sowie die durch das Kapitalanlagegesetzbuch eingeführten aufsichtsrechtlichen Regelungen und Neuerungen nehmen für in- und ausländische Private Equity-Fonds einen immer größeren Rahmen in der tagtäglichen Arbeit ein. Aus diesem Grund haben wir uns auch in diesem Jahr wiederum zwei Themen eines aus dem steuerlichen und ein weiteres aus dem regulatorischem Umfeld von Private Equity-Fonds herausgegriffen, auf die wir im Nachfolgenden näher eingehen.
Der erste Teil des Beitrags befasst sich mit den so genannten Zebragesellschaftern, d.h. mit der Beteiligung von gewerblichen Anlegern einschließlich Kapitalgesellschaften (corporate investors) an vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Beteiligt sich ein gewerblicher Anleger an einem vermögensverwaltenden Private Equity-Fonds, kann dieser das auf der Ebene des vermögensverwaltenden Private Equity-Fonds ermittelte steuerliche Ergebnis nicht verwenden, sondern benötigt ein so genanntes gewerbliches Zusatzergebnis.
Den möglichen Qualifikationskonflikt sowie die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Anlegergruppen bei der Qualifikation der Einkünfte eines Private Equity-Fonds hatten wir in den vergangenen Jahren im FYB Financial YearBook bereits herausgearbeitet. Dieser Beitrag geht auf die Notwendigkeit dieser gewerblichen Zusatzergebnisse, die Handhabung durch die Finanzverwaltung sowie den hieraus resultierenden Handlungsbedarf ein.
Der zweite Teil des Beitrags beschäftigt sich mit einem Teilbereich der Umsetzung der Alternative Investment Fund Manager Directive (nachfolgend auch „AIFMD“) in nationales Recht. Aus dem Rahmenwerk des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches werden hierbei die Anforderungen und Besonderheiten der so genannten Verwahrstelle bei Private Equity-Fonds näher beleuchtet.
Vermögensverwaltende PE-Fonds: Notwendigkeit gewerblicher Zusatzergebnisse und Handhabung durch die Finanzverwaltung
Die Qualifikation der Einkünfte auf Ebene eines Private Equity-Fonds (PE-Fonds) ist für deutsche Investoren (Privatinvestoren einerseits und gewerbliche Beteiligte einschließlich Corporate Investors andererseits) von erheblicher Bedeutung.
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Titel | Einkünfteermittlung für Zebragesellschaften und Verwahrstelle nach KAGB - Update of Tax Compliance bei Private Equity-Fonds |
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