Beschreibung
Der Aufsichtsrat als Vertreter von Investoreninteressen im Start-up BereichDr. Christof Schneider — Partner bei ARQIS Rechtsanwälte, Düsseldorf
Anselm Graf — Associate bei ARQIS Rechtsanwälte, München
Nicht nur GmbHs, sondern auch Aktiengesellschaften im Start-up Bereich sind häufig Gegenstand von Wagniskapitalfinanzierungen. In diesem Zusammenhang wird das konkrete Investment für gewöhnlich in einer Beteiligungsvereinbarung (Investment Agreement) geregelt, während die Beziehungen der Aktionäre untereinander in einer Gesellschaftervereinbarung (Shareholders‘ Agreement) festgehalten werden.
Zusätzliche Informationen
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Titel | Der Aufsichtsrat als Vertreter von Investoreninteressen im Start-up Bereich |
Autor | Dr. Christof Schneider |
Postion Autor | Partner bei ARQIS Rechtsanwälte, Düsseldorf |
2. Autor | Anselm Graf |
Position 2. Autor | Associate bei ARQIS Rechtsanwälte, München |