Verschärfung der Investitionskontrolle: Neue Herausforderungen für die M&A‑Praxis
Die diesjährigen Verschärfungen der Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) stellen die
M&A‑Praxis vor neue Herausforderungen. Insbesondere wurden der Anwendungsbereich ausgeweitet, ein Vollzugsverbot für meldepflichtige Unternehmens-beteiligungen eingeführt und Untersagungen erleichtert. Die Auswirkungen sind weitreichend und betreffen auch Transaktionen, die auf den ersten Blick problemlos erscheinen. Zudem berät die Bundesregierung derzeit bereits über weitere Verschärfungen.
Anwendungsbereich der Investitionskontrolle
Die Investitionskontrolle erfasst unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an deutschen Unternehmen durch Erwerber von außerhalb der EU bzw. EFTA (sogenannte Unionsfremde). Ist das Zielunternehmen in einem Bereich tätig, der einen Katalogtatbestand erfüllt, ist der Anwendungsbereich bereits bei einem Erwerb von 10 % der Stimmrechte eröffnet. Für solche Beteiligungen bestehen eine Meldepflicht und ein Vollzugsverbot bis zur Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
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