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Editorials
 
 

Verschärfung der Investitionskontrolle: Neue Herausforderungen für die M&A‑Praxis

 
FYB 2021

Die dies­jäh­ri­gen Verschär­fun­gen der Inves­ti­ti­ons­prü­fung nach dem Außen­wirt­schafts­ge­setz (AWG) und der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung (AWV) stel­len die
M&A‑Praxis vor neue Heraus­for­de­run­gen. Insbe­son­dere wurden der Anwen­dungs­be­reich ausge­wei­tet, ein Voll­zugs­ver­bot für melde­pflich­tige Unter­­neh­­mens-betei­­li­­gun­­gen einge­führt und Unter­sa­gun­gen erleich­tert. Die Auswir­kun­gen sind weit­rei­chend und betref­fen auch Trans­ak­tio­nen, die auf den ersten Blick problem­los erschei­nen. Zudem berät die Bundes­re­gie­rung derzeit bereits über weitere Verschärfungen.

Anwen­dungs­be­reich der Investitionskontrolle

Die Inves­ti­ti­ons­kon­trolle erfasst unmit­tel­bare und mittel­bare Betei­li­gun­gen an deut­schen Unter­neh­men durch Erwer­ber von außer­halb der EU bzw. EFTA (soge­nannte Unions­fremde). Ist das Ziel­un­ter­neh­men in einem Bereich tätig, der einen Kata­log­tat­be­stand erfüllt, ist der Anwen­dungs­be­reich bereits bei einem Erwerb von 10 % der Stimm­rechte eröff­net. Für solche Betei­li­gun­gen bestehen eine Melde­pflicht und ein Voll­zugs­ver­bot bis zur Frei­gabe durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi).

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