Der Anwalt muss bei Transaktionen auch mal Nachhaltigkeit coachen
Im Transaktionsgeschäft beraten und unterstützen wir vornehmlich nicht börsennotierte Unternehmen. Da bereitet der Umsetzungsaufwand für die Einhaltung neuer ESG-Bestimmungen Sorgen und auch die Sinnhaftigkeit mancher ESG-Erwartung wird im Mittelstand oft angezweifelt. Man muss da Ruhe reinbringen. In mancherlei Hinsicht ist ESG bestimmt ein grausiger Papiertiger, aber eine Anleitung für nachhaltiges Denken im Unternehmen sollte auch als zeitgemäß anerkannt werden.
Es führt mittelfristig auch zu Erkenntnissen, neuen Wettbewerbschancen und höherer Target-Attraktivität, das heißt auch bei Finanzierungsthemen und für den Unternehmenswert. Viele namhafte Investoren erwarten von Targets, dass sie nachhaltig aufgestellt sind. Weil wir – gerade bei Familiengesellschaften – den anwaltlich engen und persönlichen Draht zu Geschäftsführern und Gesellschaftern, häufig in einer Person, haben, müssen wir hier in der Frühphase eines Akquisitionsprozesses ESG-Themen katalysieren – also erläutern: was ist wichtig, was nicht — und Erforderliches auch coachen.
Beim Datenschutz müssen wir schlicht wachsam sein. Gerade im Due Diligence Prozess spielt der Schutz von Personen- und Unternehmensdaten eine große Rolle. Aber auch bei der Umsetzung der Transaktion, insbesondere beim Asset-Deal, ist es für das übernehmende Unternehmen herausfordernd, bei der Ansprache der Geschäftskunden alle einschlägigen Bestimmungen einzuhalten. Wenn etwa die Übertragung von Kundendaten ein Bestandteil der Transaktion ist, muss man als Anwalt, gerade bei Investoren aus dem EU-Ausland, sehr für ein gutes Verständnis im Hinblick auf die EU-Datenschutzregeln werben.
Beim Thema Datensicherheit sind wir recht gut aufgestellt. Natürlich muss die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant hürdenfrei funktionieren, aber sobald vertrauliche Informationen übermittelt werden, heißt es „safety first“ . Dafür haben wir für unsere IT eine studierte Informatikerin eingestellt, die uns und alle Prozesse auf einen guten Stand gebracht hat und auf immer neue Entwicklungen hinweist. Datensicherheit wird bei uns großgeschrieben.
Wir gehen Richtung dritte Generation. Vor 60 Jahren haben Herr Haver und mein Vater die Kanzlei gegründet. Jetzt sind wir 60 Jahre jung, im Altersdurchschnitt tatsächlich viel jünger als alt. Erfreulicherweise ist unsere Kanzlei auf dem Radar der jungen Juristen. Wir bekommen viele hervorragende Bewerbungen und haben die Qual der Wahl. Die Generation Z erleben wir hier top motiviert! Klar ist das Arbeitspensum und ‑umfeld heute ein anderes als vor 25 Jahren, aber es ist doch fast alles anders.
Wir sind gut aufgestellt, die ehrgeizigen Berufseinsteiger suchen sich schnell ihre Beratungsnischen, z.B. habe ich zuletzt manches über die Fallstricke bei der digitalen Transformation oder bei Transaktionen mit Medizinprodukte-Unternehmen gelernt. Und ich denke, dass unsere Ausrichtung, möglichst nur junge Kolleginnen und Kollegen einzustellen, denen wir den Sprung in die Partnerschaft zutrauen, und junge Kolleginnen und Kollegen früh, direkt und verantwortungsvoll in die Mandatsarbeit einzubinden, zeitgemäß ist. Jedenfalls scheinen wir dank der Qualität unserer jungen Mannschaft hier auf dem richtigen Weg zu sein.
Über Dr. Peter Mailänder
Geschäftsführender Partner der Kanzlei HAVER & MAILÄNDER seit 2013 und schwerpunktmäßig in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A tätig. Er vertritt internationale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Für seine Fähigkeit, Gesellschaften zu strukturieren und Auseinandersetzungen zu begleiten sowie M&A‑Transaktionen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, ist Peter Mailänder mehrfach ausgezeichnet worden.
Aktuell ist Peter Mailänder Mitglied in Stiftungs- und mehreren Aufsichtsgremien sowie Referent verschiedener gesellschaftsrechtlicher Themen.