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Der Aufsichtsrat als Vertreter von Investoreninteressen im Start-up Bereich

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Beschreibung

Der Aufsichtsrat als Vertreter von Investoreninteressen im Start-up Bereich

Dr. Chris­tof Schnei­der — Part­ner bei ARQIS Rechts­an­wälte, Düsseldorf

Anselm Graf — Asso­ciate bei ARQIS Rechts­an­wälte, München

Nicht nur GmbHs, sondern auch Aktiengesellschaften im Start-up Bereich sind häufig Gegenstand von Wagniskapitalfinanzierungen. In diesem Zusammenhang wird das konkrete Investment für gewöhnlich in einer Beteiligungsvereinbarung (Investment Agreement) geregelt, während die Beziehungen der Aktionäre untereinander in einer Gesellschaftervereinbarung (Shareholders‘ Agreement) festgehalten werden.