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Großer Erfolg für KMU-Inter­es­sens­ver­band / BMF legt Refe­ren­ten­ent­wurf zur Ände­rung des Prospekt­rechts vor.
Der Zusam­men­schluss des kapi­tal­markt­ori­en­tier­ten Mittel­stands zahlt sich aus. Im Septem­ber reichte der Inter­es­sens­ver­band Kapi­tal­markt KMU eine Peti­tion zur Ände­rung des Prospekt­rechts beim Bundes­mi­nis­te­rium der Finan­zen (BMF) ein. 100 kapi­tal­markt­ori­en­tierte Unter­neh­men unter­stütz­ten die Peti­tion. Das BMF reagierte nun kurz­fris­tig auf die Kritik des Mittel­stan­des und legte den Refe­ren­ten­ent­wurf eines neuen Geset­zes vor. Wesent­li­cher Inhalt: Prospekt­freie Bezugs­rechts­ka­pi­tal­erhö­hun­gen bis zu 8 Mio. Euro werden möglich.

Das Gesetz zur Ausübung von Optio­nen der EU-Prospekt­ver­ord­nung und zur Anpas­sung weite­rer Finanz­markt­ge­setze, das zum 21. Juli 2018 in Kraft getre­ten ist und unter ande­rem prospekt­freie öffent­li­che Ange­bote bis zu 8 Mio. Euro vorsieht, verhin­derte durch die Rege­lung von Einzel­an­la­ge­schwel­len für nicht quali­fi­zierte Anle­ger prospekt­freie Bezugs­rechts­ka­pi­tal­erhö­hun­gen. Die Einzel­an­la­ge­schwel­len waren nicht auf das Bezugs­recht von bestehen­den Aktio­nä­ren bei Kapi­tal­erhö­hun­gen nach dem Akti­en­ge­setz (AktG) abge­stimmt. Der jetzt vorge­legte Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur weite­ren Ausfüh­rung der EU-Prospekt­ver­ord­nung und zur Ände­rung von Finanz­markt-Geset­zen vom 12. Novem­ber 2018 sieht vor, dass die Einzel­an­la­ge­schwel­len nicht für im Rahmen einer Bezugs­rechts­emis­sion den bestehen­den Aktio­nä­ren ange­bo­tene Wert­pa­piere gelten.

„Es ist ein großer Erfolg für unse­ren noch jungen Verband, dass es uns gelun­gen ist, das Gesetz zu ändern und die Inter­es­sen des kapi­tal­markt­ori­en­tier­ten Mittel­stands zu bündeln. Eine derar­tige Peti­tion und einen Zusam­men­schluss des kapi­tal­markt­ori­en­tier­ten Mittel­stan­des hat es bisher in dieser Form noch nie gege­ben. Der Erfolg gibt uns für unse­ren Einsatz Recht“, sagt Ingo Wege­rich (Foto), Präsi­dent des Inter­es­sens­ver­bands und Part­ner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Über den Inter­es­sen­ver­band kapi­tal­markt­ori­en­tier­ter klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men e.V.
Der am 30. August 2017 gegrün­dete Verband mit Sitz in Frank­furt am Main setzt sich insbe­son­dere für die Verbes­se­rung der maßgeb­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen für klei­nere und mitt­lere Unter­neh­men bei der Kapi­tal­markt­fi­nan­zie­rung ein und tritt aktiv für die Belange des kapi­tal­markt­ori­en­tier­ten Mittel­stan­des im Dialog mit der Poli­tik, den Gesetz­ge­bungs­or­ga­nen, den Aufsichts­be­hör­den, den Insti­tu­tio­nen des Kapi­tal­markts, den Inter­es­sen­ver­bän­den und der Öffent­lich­keit ein. Mitglie­der sind KMUs, Dienst­leis­ter, Finanz­in­sti­tute und Medien. Zum Vorstand gehö­ren Ingo Wege­rich (Luther Rechts­an­walts­ge­sell­schaft), Alex­an­der Starke, Nils Manegold (max 21 AG), Alex­an­der Deuss (mwb fair­trade) sowie Thomas Stewens (BankM).

Inter­es­sen­ver­band kapi­tal­markt­ori­en­tier­ter klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men e.V.

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