Wie wirken sich ESG-Kriterien auf Unternehmenstransaktionen aus?
Wir beobachten, dass institutionelle Investoren Unternehmen zunehmend mit verstärktem Fokus auf ESG-Konformität beurteilen. Hintergrund sind oftmals die stets stärker werdenden Anforderungen der hinter den Investoren stehenden Geldgeber (Versicherungen, Banken, Rentenfonds etc.). Denn diese fordern aufgrund des auch in der Gesellschaft zunehmenden Bewusstseins für ESG vermehrt die Einhaltung entsprechender Kriterien. Sowohl im Rahmen der Due Diligence als auch im Rahmen der Vertragsgestaltung stellt sich hierbei die Herausforderung, dass ein bestimmter (Markt-)Standard in diesem Bereich noch nicht existiert. Dennoch haben sich bereits diverse Kriterien herausgebildet, die sich positiv bzw. negativ auf die Finanzierung und/oder Unternehmensbewertung auswirken.
ESG beeinflusst die Durchführung der gesamten Transaktion von der Due Diligence bis zum Closing und darüber hinaus. So beurteilen wir mit unseren Mandanten zu Beginn einer jeden Transaktion zunächst, welche ESG-Kriterien aufgrund des Geschäftsmodells des Zielunternehmens sowie der eigens gesetzten Anforderungen für sie von Relevanz sind und welche Gewichtung ihnen jeweils zukommt. Die von uns entworfene ESG-Request List wird sodann an die herausgearbeiteten Kriterien angepasst.
Anschließend fließen die auf Basis unserer Fragen zur Verfügung gestellten Informationen in unseren Legal Due Diligence Report ein und geben unserem Mandanten konkrete Hinweise darauf, wie mit den „Findings“ umzugehen ist. Unsere Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die konkrete Ausgestaltung des Kaufvertrages, der Gesellschaftervereinbarung oder auf To-Do‘s post-closing. So ergänzen wir vermehrt die Kaufverträge um Garantien, Freistellungen, Earn-Out Klauseln oder sogar MAC-Klauseln im Zusammenhang mit ESG-Risiken. Teilweise arbeiten wir auch mit Closing Conditions, die vorsehen, dass bspw. gewisse Standards vor dem Closing eingeführt werden, um ESG-Konformität des Zielunternehmens herzustellen.
Da dies unserer Erfahrung nach häufig in der kurzen Zeit zwischen Signing und Closing nicht umsetzbar ist, enthalten Gesellschaftervereinbarungen nicht selten die Verpflichtung, im Nachgang zur Transaktion ESG-Kriterien in die eigenen Prozesse des Unternehmens zu integrieren sowie Richtlinien und Standards festzulegen. Zu den üblichen Reportingpflichten des Zielunternehmens gegenüber dem Investor treten nun entsprechende ESG-Reportingpflichten hinzu. Wie die ESG-Reportingpflichten konkret aussehen, wird zumeist in ESG-Workshops gemeinsam mit dem Investor und externen Beratern unmittelbar post-closing erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen hier insbesondere das Reporting zu Emissionsreduktionen, equal pay und paritätische Besetzung von Kontrollorganen.
Eine Unternehmensführung, die sich an ESG-Kriterien orientiert, hat eine Vielzahl von Vorteilen. Solche Unternehmer haben zum einen mehr potentielle Interessenten, die in ihr Unternehmen investieren oder dieses erwerben möchten. Denn eine Vielzahl von Investoren legt aus politischen, wirtschaftlichen oder Reputationsgründen einen immer größeren Fokus auf die Investition in ESG-konforme Unternehmen. Zum anderen steigt hierdurch oftmals der Wert des Unternehmens, was in der Regel den Kaufpreis steigen lässt. Weiter reduziert die Berücksichtigung von ESG-Kriterien den Aufwand der Käufer sowie der Verkäufer im Rahmen einer Transaktion, was auch die Transaktionskosten verringert.
Da die Implementierung von ESG-Richtlinien und ‑Standards nicht „von heute auf morgen“ getan ist, raten wir unseren Mandanten auf Verkäuferseite dazu, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Viele Unternehmen stehen derzeit und in Zukunft vor Nachfolge-Herausforderungen und ein Verkauf stellt oftmals die einzige Option dar. In diesem Fall ist die dem Verkaufsprozess vorgelagerte Auseinandersetzung mit ESG-Themen zu empfehlen (z.B. im Rahmen einer Vendor Due Diligence). Wir unterstützen dabei, ESG-Kriterien zu identifizieren, im Unternehmen zu implementieren und die Dokumentation darzustellen, um den sich anschließenden Verkaufsprozess zu optimieren.
Über Christoph O. Breithaupt
Christoph O. Breithaupt ist Gründungspartner von SKYE PARTNERS und berät insbesondere Buy-out-Transaktionen für Private Equity-Fonds, Unternehmer und Beteiligungsgesellschaften (sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite). Er berät ferner Corporate M&A Mandanten bei nationalen und internationalen Transaktionen, u.a. bei Akquisitionen, Veräußerungen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Vor Gründung von SKYE PARTNERS war er knapp zehn Jahre bei internationalen Großkanzleien beschäftigt.
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