ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: C. von Einem | White & Case

Umgang mit Business Angels

Dazu 3 Fragen an C. von Einem

White & Case
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16. Januar 2013

Während die Finan­zie­rung von Start­ups durch Busi­­ness-Angels in den USA eine weit­aus längere Tradi­tion hat und sich Exit-bedingt auch entspre­chend fort­ent­wi­ckelt hat, ist sie hier­zu­lande immer noch nicht die Norm. Wie kann die Seed-Finan­­zie­rung von Start­ups einfa­cher zu gemacht werden? Wie lauten die Dos & Don’ts im Umgang mit den Busi­ness Angels?


Dazu 3 Fragen an Part­ner bei White & Case in München

1. Stimmt es, dass Busi­ness Angels immer häufi­ger die Finan­zie­rung junger Unter­neh­men (anstelle von VC-Firmen) übernehmen?

Busi­ness Angels sind mitt­ler­weile aus der Früh­pha­sen-Finan­zie­rung deut­scher Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men nicht mehr hinweg­zu­den­ken. Zwar gibt es mit Insti­tu­tio­nen wie dem High-Tech Grün­der­fonds (HTGF) und Bayern­Ka­pi­tal sehr schlag­kräf­tige staat­li­che Seed-Finan­zie­rungs­in­sti­tute, aber auch diese können nur gemein­sam mit sich in den jungen Unter­neh­men auch opera­tiv enga­gie­ren­den Busi­ness Angels junge Unter­neh­men finanz­tech­nisch aus der Taufe heben. Dies insbe­son­dere auch deshalb, weil VC-Fonds typi­scher­weise nicht Invest­ment-Tickets von EUR 200.000 bis EUR 1 Mio. zeich­nen, sondern aufgrund ihrer Fonds­grö­ßen erst Invest­ments von EUR 1 bis 2 Mio. und insge­samt ein Finan­zie­rungs­vo­lu­men pro Target von ca. EUR 5 Mio. anstre­ben. Klei­nere Ticket­grö­ßen machen für sie bei Fonds­grö­ßen von EUR 50 Mio. bis EUR 100 Mio. ange­sichts des admi­nis­tra­ti­ven Aufwands betriebs­wirt­schaft­lich keinen Sinn. Entspre­chend ist es höchst begrü­ßens­wert, dass Busi­ness Angels mit ihrem Finan­zie­rungs­bei­trag immer sicht­ba­rer werden und hoffent­lich bald eine ähnli­che Bedeu­tung erlan­gen wie im Sili­con Valley.

Für diese sehr posi­tive Entwick­lung war und ist es wich­tig, dass genü­gend Unter­neh­mer meist mit ihren frühen unter­neh­me­ri­schen Akti­vi­tä­ten auch tatsäch­lich Geld verdient haben, da nur solche Perso­nen auch wirk­lich bereit sind, sein schwer verdien­tes Geld wieder in unter­neh­me­ri­sches Risiko zu stecken. — Neben ein/zwei Dutzend bekann­ter und großer deut­scher Busi­ness Angels, die auch Invest­ments von ggfs. vielen EUR 100.000 pro Target über­neh­men können, gibt es in Deutsch­land eine zuneh­mende Anzahl von Busi­ness Angels, die bereit und in der Lage sind, bei durch­schnitt­lich aus Grün­den der Risi­ko­streu­ung ange­streb­ten 10 Invest­ments sich jeweils mit EUR 20.000 bis EUR 200.000 pro Invest­ment an jungen Unter­neh­men zu betei­li­gen. Diese Angels orga­ni­sie­ren sich zuneh­mend in infor­mel­len Zirkeln, um auf diesem Wege einen ausrei­chen­den Deal Flow zu bekom­men. So ist es zumeist auch nur über entspre­chende Busi­ness Angels Zirkel oder –Netz­werke möglich, Kontakte zu Busi­ness Angels zu bekom­men, da es keine offi­zi­el­len Listen über inves­ti­ti­ons­be­reite Busi­ness Angels gibt. Uns inso­weit sind Busi­ness Angels – anders als VC-Gesell­schaf­ten – für Grün­der meist sehr schwer zu finden und anzusprechen.

2. Was soll­ten Grün­der im Umgang mit Busi­ness Angels wissen?

Grün­der soll­ten Busi­ness Angels nicht anders behan­deln, als Venture Capi­tal Inves­to­ren. Beide Kate­go­rien von Inves­to­ren stel­len Grün­dern primär ihre Finanz­mit­tel zur Verfü­gung. Beide Kate­go­rien von Inves­to­ren werben darüber hinaus damit, dass sie Grün­dern nicht nur mit “dummem“ Geld, sondern auch mit tatkräf­ti­ger Hilfe bei der Entwick­lung ihrer Unter­neh­men behilf­lich sein können und wollen. Aller­dings kann man bei Busi­ness Angels häufig noch etwas mehr „Hands-On“ erwar­ten. Dabei sollte man aber als Grün­der aufpas­sen, dass man nicht primär dem Busi­ness Angel Anteile für seine tatkräf­tige Hilfe, sondern für seinen Kapi­tal­ein­satz einräumt.

Bei der Ausge­stal­tung der recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen einer Betei­li­gung von Busi­ness Angels an jungen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ist zu berück­sich­ti­gen, dass die Rahmen-bedin­gun­gen möglichst denen ähneln, die auch von Venture Capi­tal Inves­to­ren typi­scher­weise verwandt werden, wie z.B. ausschließ­lich Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, Vorzugs­ge­schäfts­an­teile mit Liqui­da­ti­ons­prä­fe­renz, Verwäs­se­rungs­schutz, bestimmte Veto-Rechte und ein Vest­ing von Grün­der­an­tei­len. Soweit jedoch Anteile auch für die Arbeits­leis­tung des Busi­ness Angels verein­bart werden, ist genau zu defi­nie­ren, wie viele Tage pro Woche  pro Prozent­punkt Betei­li­gung tatsäch­lich seitens des Busi­ness Angels gear­bei­tet werden soll und was passiert, falls der Busi­ness Angel dieser Verpflich­tung am Ende nicht nachkommt.

3. Worauf soll­ten Busi­ness Angels bei ihren Invest­ments achten?

Busi­ness Angels soll­ten ihre Invest­ments in junge Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men immer so ausge­stal­ten, dass weitere Finan­zie­rungs­run­den, die in 99% aller Fälle zwangs­not­wen­dig anfal­len werden, dadurch nicht behin­dert werden bzw. die Bedin­gun­gen verschie­de­ner Finan­zie­rungs­run­den sich in der Tech­nik und der recht­li­chen Ausge­stal­tung weit­ge­hend ähneln und ledig­lich in der Bewer­tung – sprich dem Betrag, der pro Anteil an das junge Unter­neh­men zu zahlen ist – vari­ie­ren. Damit kann eine ansatz­weise Inter­es­sen­gleich­schal­tung von Inves­to­ren sicher­ge­stellt werden. Sofern Angels hier sich an Venture Capi­tal-übli­che Vertrags­re­ge­lun­gen anleh­nen, können sie auch leich­ter dafür Sorge tragen, dass in späte­ren Finan­zie­rungs­run­den Venture Capi­tal Inves­to­ren ohne maßgeb­li­che Verän­de­rung der Gesamt­struk­tur in ein Betei­li­gungs­port­fo­lio einge­baut werden können.

Wesent­li­che Rege­lun­gen zur Absi­che­rung ihrer Invest­ments für Busi­ness Angels sind Rege­lun­gen (i) über eine Vorab­be­frie­di­gung = Rück­füh­rung der Angel-Invest­ments im Falle eines Exits (Liqui­da­ti­ons­prä­fe­renz), (ii) der Schutz des Angels, falls eine zukünf­tige Finan­zie­rungs­runde zu einer nied­ri­ge­ren Bewer­tung (Down-Runde) statt­fin­det, daß er eine Anpas­sung der Betei­li­gungs­ver­hält­nisse für sein frühe­res Invest­ments verlan­gen kann, damit er nicht für seinen – leider — über­trie­be­nen Opti­mis­mus über­mä­ßig bestraft wird, (iii) Rege­lun­gen zwischen den Grün­dern und zwischen Grün­dern und Inves­to­ren, dass Grün­der einen Teil ihrer Anteile verlie­ren, wenn sie für die Umset­zung des Projek­tes nicht für die anfangs verein­barte Peri­ode von mindes­tens drei bis vier Jahren zur Verfü­gung stehen (sog. Foun­ders‘ Vest­ing) und (iv) eine ange­mes­sene Corpo­rate Gover­nance, sprich eine Beirats­ge­stal­tung, bei der Inves­to­ren nicht auto­ma­tisch die Mehr­heit haben, aber auch wesent­li­che Entschei­dun­gen nicht gegen den Willen der Inves­to­ren getrof­fen werden können und im Übri­gen sowohl die Grün­der als auch die Inves­to­ren als auch indus­trie­er­fah­rene Exper­ten dem Unter­neh­men als Coach zur Verfü­gung gestellt werden.

Schließ­lich ist darauf hinzu­wei­sen, dass es wenig sinn­voll ist, trotz des hohen Risi­kos junger Unter­neh­men den Grün­dern in der Seed-finan­zie­rung nicht schon über­mä­ßig hohe Betei­li­gungs­pro­zente abzu­neh­men, da es dann häufig passie­ren kann, dass durch weitere Finan­zie­rungs­run­den die Grün­der auf margi­nale Betei­li­gungs­quo­ten von 2 bis 5% verwäs­sert werden, bei denen die Grün­der mögli­cher­weise das Inter­esse am Projekt verlie­ren, da sie das Gefühl haben, ohne­hin nicht von einem von ihnen erwirt­schaf­te­ten Wert profi­tie­ren zu können. Inso­fern empfiehlt es sich sowohl für Angels als auch für die Grün­der, bei der Ausge­stal­tung ihrer Verträge unter Einschal­tung von Anwäl­ten, die dieses Hand­werk über viele Jahre oder Jahr­zehnte schon prak­ti­zie­ren, auf mehr oder weni­ger stan­dar­di­sierte Vertrags­werke zurück­zu­grei­fen, die sich hundert­fach bewährt haben und mühe­los imple­men­tiert werden können.

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