Ready for Boarding – Wie sich die Aufnahme von Fondsinvestoren digitalisieren lässt
Wenn der Fondsmanager seinen Investoren ein leicht gemachtes, zeitgemäßes Onboarding bieten kann – verglichen mit einem, das sie unverhältnismäßig viel Arbeit kostet – dann beinhaltet das Onboarding ebenso einen Wettbewerbs- und damit Fundraising-Faktor wie das überzeugende Pitchdeck oder PPM. Ein Onboarding, das die Einholung vollständiger und richtiger Angaben erleichtert und Fehler schon bei Eingabe vermeidet, hilft also nicht nur dem Anleger, sondern mindestens ebenso dem Fondsmanager. Das heutige Optimum muss sich an den Kriterien Rechtskonformität und Investorenfreundlichkeit messen lassen.
Angestrebt wird Einfachheit, Klarheit und weniger Aufwand für alle Beteiligten. Denken wir an die Heterogenität der Investoren in Private Equity- und Venture Capital-Fonds. An einem Ende der Skala bewegen sich große institutionelle Investoren, bei denen Investieren tägliches Geschäft ist. Daneben gibt es Investoren mit Investitionserfahrung, die über Gesellschaften in den unterschiedlichsten in- und ausländischen Rechtsformen investieren. Und zuletzt am anderen Ende der Skala den first time Investor, der als natürliche Person investiert. Sie alle vereint aber eins: Das Bedürfnis nach einfachen, klaren Prozessen, die ihnen möglichst wenig Aufwand bereiten. ‑Gefolgt von klaren Prozessen und Zuständigkeiten.
Zu einem klaren Prozess gehört, dass die Investoren in jedem Prozessschritt ihren Ansprechpartner kennen und Zuständigkeiten klar verteilt sind. In diesem Punkt besteht Interessengleichlauf mit dem Fondsmanager, den das Onboarding nicht unnötig vom „eigentlichen“ Fundraising und vom Investieren ablenken soll.
Zudem gilt die Nutzung des digitalen Potentials: Schnittstellen, Automatisierung, Übertragbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Daten. Gerade bei den Onboarding-Prozessen bestand lange Zeit viel Luft nach oben, denn viele Anleger teilten (und teilen auch heute noch) ihre Informationen mit dem Fondsmanager durch das Ausfüllen von langen PDF-Dokumenten, die den Ausfüllenden nur bedingt „an die Hand nehmen“. Der Venture Capital- und Private Equity-Markt hat jedoch mittlerweile erkannt, dass sich das Interesse an einem schlanken, klaren Prozess am besten digital verwirklichen lässt.
Das optimale Onboarding-Portal bietet eine hohe Funktionalität, bei der sich der Investor ohne weitere Beratung intuitiv und in kurzer Zeit durch die notwendigen Angaben klicken kann und er möglichst wenige Nachweise selbst erbringen muss. Zusätzlich glänzen kann ein Portal, das (externe) Identifizierungslösungen bietet oder gar Verknüpfungen zu Handelsregister-Verfahren. Gleichzeitig muss die Rechtssicherheit für den Fondsmanager und den Investor in gleicher Weise gewährleistet werden, als würde jede Angabe papierhaft eingeholt und bestätigt werden. Es ist auch kein Nebenthema mehr, dass Onboarding-Portale die Vorgaben des Datenschutzes einhalten und hohe IT-Sicherheit für die sensiblen 92 Daten bieten müssen.
Vor dem Hintergrund, dass im Onboarding die Zeichnung einer mindestens sechs‑, häufig sieben- oder achtstelligen Summe über mehrere Jahre abgesichert wird, müssen Rechtsicherheit, Datenschutz und IT-Sicherheit den Vorrang vor Leichtigkeit und Funktionalität behalten, wenn es zwischen diesen Anforderungen zu Zielkonflikten kommt. Die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung lassen aber hoffen, dass es zukünftig zu weniger Konflikten zwischen diesen Zielen kommen wird.
Dr. Stephan Schade ist Rechtsanwalt und Partner bei POELLATH. Sein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung zur Fund Compliance insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Geldwäsche-Prävention und aufsichtsrechtliche Berichtspflichten.
Den ausführlichen Autorenbeitrag von Dr. Stephan Schade und seinen beiden Kollegen Katharina Hammer und Dr. Philip Schwarz van Berk (beide Pöllath) zum Thema „Ready for Boarding – Wie sich die Aufnahme von Fondsinvestoren digitalisieren lässt“ können Sie in der neuen FYB-2024 Ausgabe nachlesen und/oder als PDF bestellen! Siehe FYB-Shop.