ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: Michael Kemmer

Entwicklung von Kreditfonds in Deutschland und Europa

Dazu 3 Fragen an Dr. Michael Kemmer

Bundes­ver­band deut­scher Banken
Foto: Michael Kemmer
Weitere Inter­views
13. Okto­ber 2016

Die recht­li­chen Voraus­set­zun­gen für die sog. Direkt­ver­gabe von Kredi­ten durch Kredit­fonds an Unter­neh­men sind je nach EU-Mitglie­d­­staat unter­schied­lich. Im Zuge der Kapi­tal­markt­union strebt die Euro­päi­sche Kommis­sion aktu­ell danach, die Regeln zu verein­heit­li­chen und die Kredit­ver­gabe durch Fonds zu erleichtern.


Dazu 3 Fragen an Haupt­ge­schäfts­füh­rer und Mitglied des Vorstands des Bundes­ver­band deut­scher Banken in Berlin

1. Wie sieht die aktu­elle Rechts­lage für Kerdit­fonds (Debt Fonds) aus?

In Deutsch­land waren Direkt­kre­dite von Fonds bis vor kurzem nicht möglich. Den Weg dafür ebnete im letz­ten Jahr zunächst die Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin), die per Verlaut­ba­rung vom 12. Mai 2015 ihre Verwal­tungs­pra­xis geän­dert hat: Direkt­kre­dite sind danach unter bestimm­ten Bedin­gun­gen möglich.

Im März 2016 wurde mit dem OGAW-V-Umset­zungs­ge­setz in Deutsch­land eine neue Rechts­grund­lage (Ände­run­gen im KAGB) geschaf­fen, die die Direkt­ver­gabe von Kredi­ten an Unter­neh­men unter bestimm­ten Bedin­gun­gen erlaubt.  Zu den Bedin­gun­gen zählen insbe­son­dere: Kredit­ver­gabe nur durch geschlos­sene Fonds. Das Leverage dieser Fonds ist begrenzt. Kredite dürfen nicht an Verbrau­cher verge­ben werden. Der Fonds muss über eine ange­mes­sene Orga­ni­sa­tion zur Risi­ko­kon­trolle verfügen.

2. Welche Rolle spie­len die Banken werden die Banken in Zukunft auf diesem Sektor einnehmen?

Der Banken­ver­band vertritt die Posi­tion, dass die Finan­zie­rung von wett­be­werbs­fä­hi­gen Unter­neh­men und Projek­ten nur mit einem System aus leis­tungs­fä­hi­gen Banken gelin­gen kann, ergänzt durch einen leis­tungs­fä­hi­gen Kapi­tal­markt. Die Inter­me­dia­tion der Banken im Rahmen der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung spielt eine wich­tige und stabi­li­sie­rende Rolle und ermög­licht eine ganz­heit­li­che und dauer­hafte Kunden­be­zie­hung, wie sie Nicht-Banken und damit auch kredit­ver­ge­bende Fonds nicht in vergleich­ba­rer Weise erfüllen.

3. Worauf würde eine euro­päi­schen Harmo­ni­sie­rung in diesem Bereich abzielen?

Wenn im Rahmen einer euro­päi­schen Harmo­ni­sie­rung der Vorga­ben für darle­hens­ver­ge­bende AIFs (AIFs sind bspw. Immo­bi­li­en­fonds, Hedge Funds und Private Equity Fonds, Anmerk. Der Redak­tion) nun die aktive und direkte Darle­hens­ver­gabe an Unter­neh­men auch für AIFs in Deutsch­land gestat­tet wird, dann soll­ten diese AIFs im glei­chen Schritt eben­falls adäquat regu­liert und beauf­sich­tigt werden.

Inves­to­ren von kredit­ver­ge­ben­den Fonds sind i.d.R. Versi­che­run­gen, Pensi­ons­kas­sen und andere Kapi­tal­sam­mel­stel­len. Aktu­ell ist die Rolle von Kredit­fonds in der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung in Deutsch­land kaum rele­vant. Aller­dings ist bei einer unzu­rei­chen­den Regu­lie­rung damit zu rech­nen, dass das Volu­men der von Kredit­fonds verge­be­nen Unter­neh­mens­kre­dite mittel­fris­tig erheb­li­che Ausmaße anneh­men kann und Kredit­fonds-Darle­hen dann nicht mehr nur eine mögli­che „ergän­zende Finan­zie­rung“ darstel­len, sondern eine system­re­le­vante Größe einschließ­lich system­re­le­van­ter Risi­ken errei­chen. Aus diesem Grund sehen wir den drin­gen­den Bedarf, risi­ko­ad­äquate Vorga­ben für die Darle­hens­ver­gabe von AIFs zu formu­lie­ren, die mit den bank­auf­sicht­li­chen Rege­lun­gen vergleich­bar sind und gleich­zei­tig den Risi­ken von Kredit­fonds Rech­nung tragen. Ande­ren­falls würden bestehende finanz­markt­sta­bi­li­sie­rende Rege­lun­gen konterkariert.

Je stär­ker sich der Leverage von AIFs dem Leverage Ratio von Banken annä­hert, desto stär­ker soll­ten prin­zi­pi­ell auch die Regu­lie­rungs­an­for­de­run­gen denje­ni­gen von Kredit­in­sti­tu­ten ange­passt werden. Unter Stabi­li­täts­aspek­ten müssen die Anfor­de­run­gen an das Kredit­ri­si­ko­ma­nage­ment ange­mes­sen sein und, wie bei Banken auch, den gesam­ten Kredit­le­bens­zy­klus über die reine Kredit­ver­gabe hinaus abdecken.

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