ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: Mauritz von Einem

DOs und DON’Ts bei Verhandlungen mit VC-Investoren

Dazu 3 Fragen an Mauritz von Einem

ARQIS Rechtsanwälte, München
Foto: Mauritz von Einem
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16. Januar 2020

Start-ups und Unter­neh­men in der Wachs­tums­phase sind auf eine Finan­zie­rung durch externe Kapi­tal­ge­ber ange­wie­sen. Eine solche Finan­zie­rung wird aufgrund des beson­de­ren Risi­ko­pro­fils regelmäßig als Eigen­ka­pi­tal oder mittels eigenkapitalähnlicher Finan­zie­rung­in­stru­mente ausge­stal­tet sein. Finan­zie­rungs­ge­ber und ‑nehmer soll­ten – trotz im Grund­satz unter­schied­li­cher Inter­es­sen – das gemein­same Ziel haben, verlässliche „Part­ner“ zu sein und mit gleich­lau­fen­den Inter­es­sen das Unter­neh­men gemein­sam zum Erfolg zu führen. 


Dazu 3 Fragen an Mauritz von Einem, Rechts­an­walt und Steu­er­be­ra­ter ARQIS Rechtsanwälte, München

1. Welche Konstel­la­tio­nen bestehen bei den Parteien bei Investoren-Verhandlungen?

Im Rahmen eines Eigen­ka­pi­tal­in­vest­ments versucht ein Inves­tor die Kondi­tio­nen des eige­nen Enga­ge­ments in eine Unter­neh­mung zu maxi­mie­ren, v.a. über die Para­me­ter nied­rige Bewer­tung, Zusi­che­rung von finan­zi­el­len Sonder­rech­ten, wie z.B. Liquidationspräferenzen und nicht monetäre Sonder­rechte, wie z.B. Zustim­mungs­er­for­der­nisse oder Beirats­sitze. Gründer versu­chen naturgemäß ihre eigene Posi­tion vor allem über eine Maxi­mie­rung der Bewer­tung und eine Beschränkung von Mitspra­che­rech­ten zu optimieren.

In der Praxis lässt sich beob­ach­ten, dass es in vielen Finan­zie­rungs­run­den von jungen, schnell wach­sen­den Unter­neh­men oft eine Partei mit einer klar überwiegenden Verhand­lungs­macht gibt und deshalb nicht unbe­dingt mit der ande­ren Seite auf „Augenhöhe“ verhan­delt. Wird diese Verhand­lungs­macht bei der Begründung der typi­scher­weise als Minder­heits­be­tei­li­gung ausge­stal­te­ten VC-Betei­li­gung aber zu stark ausge­nutzt, so stellt sich nicht selten ein gegenläufiger Effekt ein und das Ziel eines Inter­es­sen­gleich­laufs wird verfehlt. Die Parteien verfal­len in einen Modus der vermeint­li­chen Opti­mie­rung von Parti­ku­lar­in­ter­es­sen, was selten zum Wohl des Unter­neh­mens und am Ende aller Betei­lig­ten ist. Vor diesem Hinter­grund soll­ten beide Parteien von Beginn an ein Inter­esse daran haben, ange­mes­sene, faire und trans­pa­rente Kondi­tio­nen und Para­me­ter für eine gute und profes­sio­nelle Zusam­men­ar­beit zu vereinbaren.

2. Welche Empfeh­lun­gen haben Sie für Grün­der bei den Verhand­lun­gen mit Investoren?

Kern einer erfolg­rei­chen Finan­zie­rungs­runde und oft auch eines erfolg­rei­chen Wachs­tums ist eine solide Vorbe­rei­tung auf Seiten des Unter­neh­men. Die Bewer­tung ist ein zentra­ler Para­me­ter für den Umfang der wirt­schaft­li­chen Teil­habe des Inves­tors am zu finan­zie­ren­den Unter­neh­men. Hier ist eine realis­ti­sche Selbsteinschätzung des Gründerteams drin­gend ange­ra­ten. Die vertrag­li­chen Rege­lun­gen soll­ten ange­mes­sene monetäre Vorrechte für die Inves­to­ren beinhal­ten. — Meilen­steine können als Zwischen­schritte und interne wie externe Kontroll­punkte ein wich­ti­ger Teil einer Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung sein und zu gege­be­nen Zeit­punk­ten zu einer sinn­vol­len Bestands­auf­nahme dienen. Neben monetären Sonder­rech­ten sind Infor­ma­ti­ons- und Mitspra­che­rechte ein weite­res zentra­les Element der VC-Finan­zie­rung. Auch in diesem Bereich gilt, dass eine adäquate und ausge­wo­gene Ausge­stal­tung der Rechte das Unter­neh­men posi­tiv beglei­ten und die Entwick­lung befördern kann.

3. Welche Maßnah­men können dabei insbe­son­dere hilf­reich sein für die Günder?

Ein ange­mes­se­nes laufen­des Report­ing und eine Buch­hal­tung, die up-to-date ist, soll­ten eine Selbstverständlichkeit sein. Die Gründer soll­ten auch von vorn­her­ein keinen Zwei­fel an der IP (Intellec­tual Property) Situa­tion des Unter­neh­mens aufkom­men lassen.

Frei­lich sind bei der konkre­ten Ausge­stal­tung der Para­me­ter der Betei­li­gung zahl­rei­che von in Details unter­schied­li­chen Ausge­stal­tun­gen möglich, die von der indi­vi­du­el­len Verhand­lungs­macht und ‑geschick, Infor­ma­ti­ons­asym­me­trie und indi­vi­du­el­len Einschätzungen und Erfah­rungs­stand der Betei­lig­ten bestimmt werden. — Ziel sollte es sein, klare, faire, auch umsetz­bare und dem Entwick­lungs­stand des Unter­neh­mens ange­mes­sene Rege­lun­gen zu imple­men­tie­ren, die die Unter­neh­mens­ent­wick­lung posi­tiv begleiten.

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