Auswirkungen der jüngsten AWV-Änderung auf die internationale Transaktionspraxis
Hintergrund der veränderten Verwaltungspraxis dürfte nicht zuletzt die seit der KUKA-Übernahme durch den chinesischen MIDEA Konzern oder die letztlich gescheiterte Übernahme von AIXTRON durch Grand Chip Investment öffentlich geführte Debatte um den befürchteten Ausverkauf europäischer Schlüsseltechnologien und Know-hows sein.
Mit Skepsis werden insbesondere Transaktionen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betrachtet, bei denen ein ausländischer Investor mit Hilfe heimatstaatlicher Subventionen gezielt Angebote für deutsche Schlüsseltechnologien unterbreitet, die den eigentlichen Marktwert des Targets deutlich übersteigen, so dass die Vermutung staatlich gesteuerten Aufkaufs von Know-how nahe liegt.
Laut Angaben des BMWi, ist es beabsichtigt, angesichts der steigenden Anzahl und Komplexität von Erwerbsvorgängen mit unionsfremder Beteiligung, Schlüsseltechnologien auch im Bereich ziviler sicherheitsrelevanter Technologien besser schützen zu können.
Es wird darauf verwiesen, dass außereuropäische Wirtschaftsordnungen oftmals deutlich restriktiver mit ausländischen Investments (auch deutschen Investments) umgehen. Dies führe zu ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen und benachteilige deutsche Unternehmen. Als Beispielland wird regelmäßig China angeführt.
Künftig soll ein Fokus auf Transaktionen gelegt werden, in denen Unternehmen erworben werden, die sog. „Kritische Infrastrukturen“ betreiben, die branchenspezifische Software zum Betrieb von „Kritischen Infrastrukturen“ entwickeln, die mit behördlichen Überwachungsmaßnahmen betraut sind, die Cloud-Computing-Dienste bestimmter Größenordnung erbringen oder die als Schlüsselunternehmen für Produkte der Telematik-Infrastruktur qualifiziert sind. Außerdem sollen künftig weitere wehrtechnische Schlüsseltechnologien im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland der Prüfung durch das BMWi unterzogen werden können. – Dadurch wird die Investitionskontrolle erheblich verschärft und die materiellen Prüfungskompetenzen des BMWi signifikant erweitert.
Um das Risiko einer unerkannt meldepflichtigen Transaktion zu minimieren, steht zu erwarten, dass die Prüfung der Meldepflicht nach AWV in der Rechtsberatung ein deutlich höherer Stellenwert zukommen wird als dies bislang der Fall war.
Aufgrund der Vielzahl von Unwägbarkeiten stellt die 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung keine zufrieden stellende Lösung für die Transaktionspraxis dar, da letztlich trotz der hohen Hürden, die Möglichkeit, einen Erwerb zu untersagen, unverändert geblieben sind. – Beratungsaufwand und Rechtsunsicherheit steigen dagegen für den Investor erheblich.
Über Florian Hirschmann
Florian Hirschmann berät Mandanten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, insbesondere bei nationalen und internationalen Private Equity und M&A‑Transaktionen, Venture Capital und Joint Ventures. — Zudem ist Florian Hirschmann Co-Head des China Desk bei DLA Piper. In diesem Zusammenhang verfügen er und sein deutsch-chinesisches Team über umfassende Erfahrung bei Mandaten mit China-Bezug, insbesondere mit chinesischen Investoren in Deutschland sowie Joint Ventures deutscher Gesellschaften in China oder M&A‑Transaktionen.
Vor seinem Wechsel zu DLA Piper im Jahr 2014 arbeitete Florian Hirschmann mehrere Jahre als Partner für eine bekannte amerikanische und davor eine führende englische und amerikanische Großkanzlei in München und Frankfurt.
Über DLA Piper
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