ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: Florian Hirschmann

Auswirkungen der jüngsten AWV-Änderung auf die internationale Transaktionspraxis

Dazu 3 Fragen an Florian Hirschmann

DLA Piper
Foto: Florian Hirschmann
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8. Novem­ber 2017

Trotz deut­li­cher Kritik aus Wirt­schafts­ver­bän­den und Ausland ist am 18. Juli 2017 die 9. Verord­nung zur Ände­rung der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung (AWV) in Kraft getre­ten, die nach Willen des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) einen fairen Wett­be­werb und besse­ren Schutz kriti­scher Infra­struk­tu­ren bei Firmen­über­nah­men durch unions­fremde Inves­to­ren bewir­ken soll. Diese Rege­lung wirft zahl­rei­che Fragen und Probleme auf. Den ausführ­li­chen Autoren­bei­trag von Florian Hirsch­mann und Tobias Schulz, beide DLA Piper zu diesem hoch­ak­tu­el­len Thema können Sie in der neuen FYB 2018-Ausgabe lesen. Sie erscheint Mitte November.


Dazu 3 Fragen an Rechts­an­walt und Part­ner bei DLA Piper

1. Warum wurde über­haupt die 9. Verord­nung zur Ände­rung der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung (AWV) einge­führt? Was war das Ziel?

Hinter­grund der verän­der­ten Verwal­tungs­pra­xis dürfte nicht zuletzt die seit der KUKA-Über­nahme durch den chine­si­schen MIDEA Konzern oder die letzt­lich geschei­terte Über­nahme von AIXTRON durch Grand Chip Invest­ment öffent­lich geführte Debatte um den befürch­te­ten Ausver­kauf euro­päi­scher Schlüs­sel­tech­no­lo­gien und Know-hows sein.

Mit Skep­sis werden insbe­son­dere Trans­ak­tio­nen Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie betrach­tet, bei denen ein auslän­di­scher Inves­tor mit Hilfe heimat­staat­li­cher Subven­tio­nen gezielt Ange­bote für deut­sche Schlüs­sel­tech­no­lo­gien unter­brei­tet, die den eigent­li­chen Markt­wert des Targets deut­lich über­stei­gen, so dass die Vermu­tung staat­lich gesteu­er­ten Aufkaufs von Know-how nahe liegt.
Laut Anga­ben des BMWi, ist es beab­sich­tigt, ange­sichts der stei­gen­den Anzahl und Komple­xi­tät von Erwerbs­vor­gän­gen mit unions­frem­der Betei­li­gung, Schlüs­sel­tech­no­lo­gien auch im Bereich zivi­ler sicher­heits­re­le­van­ter Tech­no­lo­gien besser schüt­zen zu können.

2. Und welche Begrün­dung wurde vom Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie dafür angeführt?

Es wird darauf verwie­sen, dass außer­eu­ro­päi­sche Wirt­schafts­ord­nun­gen oftmals deut­lich restrik­ti­ver mit auslän­di­schen Invest­ments (auch deut­schen Invest­ments) umge­hen. Dies führe zu unglei­chen Wett­be­werbs­vor­aus­set­zun­gen und benach­tei­lige deut­sche Unter­neh­men. Als Beispiel­land wird regel­mä­ßig China angeführt.

Künf­tig soll ein Fokus auf Trans­ak­tio­nen gelegt werden, in denen Unter­neh­men erwor­ben werden, die sog. „Kriti­sche Infra­struk­tu­ren“ betrei­ben, die bran­chen­spe­zi­fi­sche Soft­ware zum Betrieb von „Kriti­schen Infra­struk­tu­ren“ entwi­ckeln, die mit behörd­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men betraut sind, die Cloud-Compu­ting-Dienste bestimm­ter Größen­ord­nung erbrin­gen oder die als Schlüs­sel­un­ter­neh­men für Produkte der Tele­ma­tik-Infra­struk­tur quali­fi­ziert sind. Außer­dem sollen künf­tig weitere wehr­tech­ni­sche Schlüs­sel­tech­no­lo­gien im Hinblick auf eine mögli­che Gefähr­dung wesent­li­cher Sicher­heits­in­ter­es­sen der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land der Prüfung durch das BMWi unter­zo­gen werden können. – Dadurch wird
die Inves­ti­ti­ons­kon­trolle erheb­lich verschärft und die mate­ri­el­len Prüfungs­kom­pe­ten­zen des BMWi signi­fi­kant erweitert.

3. Welche Auswir­kun­gen hat diese neue Rege­lung nun?

Um das Risiko einer uner­kannt melde­pflich­ti­gen Trans­ak­tion zu mini­mie­ren, steht zu erwar­ten, dass die Prüfung der Melde­pflicht nach AWV in der Rechts­be­ra­tung ein deut­lich höhe­rer Stel­len­wert zukom­men wird als dies bislang der Fall war.

Aufgrund der Viel­zahl von Unwäg­bar­kei­ten stellt die 9. Verord­nung zur Ände­rung der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung keine zufrie­den stel­lende Lösung für die Trans­ak­ti­ons­pra­xis dar, da letzt­lich trotz der hohen Hürden, die Möglich­keit, einen Erwerb zu unter­sa­gen, unver­än­dert geblie­ben sind. – Bera­tungs­auf­wand und Rechts­un­si­cher­heit stei­gen dage­gen für den Inves­tor erheblich.

 

 

Über Florian Hirschmann
Florian Hirsch­mann berät Mandan­ten auf dem Gebiet des Gesell­schafts­rechts, insbe­son­dere bei natio­na­len und inter­na­tio­na­len Private Equity und M&A‑Transaktionen, Venture Capi­tal und Joint Ventures. — Zudem ist Florian Hirsch­mann Co-Head des China Desk bei DLA Piper. In diesem Zusam­men­hang verfü­gen er und sein deutsch-chine­si­sches Team über umfas­sende Erfah­rung bei Manda­ten mit China-Bezug, insbe­son­dere mit chine­si­schen Inves­to­ren in Deutsch­land sowie Joint Ventures deut­scher Gesell­schaf­ten in China oder M&A‑Transaktionen.

Vor seinem Wech­sel zu DLA Piper im Jahr 2014 arbei­tete Florian Hirsch­mann mehrere Jahre als Part­ner für eine bekannte ameri­ka­ni­sche und davor eine führende engli­sche und ameri­ka­ni­sche Groß­kanz­lei in München und Frankfurt.

Über DLA Piper
Als global tätige Anwalts­kanz­lei berät DLA Piper an seinen Stand­or­ten Unter­neh­men, Finanz­in­sti­tute und öffent­li­che Stel­len auf allen Gebie­ten des natio­na­len und inter­na­tio­na­len Wirt­schafts­rechts. Unsere Mandan­ten profi­tie­ren zu jeder Zeit von einem welt­wei­ten Netz­werk, umfas­sen­der Exper­tise und unse­rem Full-Service-Ansatz. Wir setzen auf globale Stärke durch lokale Kompe­tenz.  Wir haben 500 Mitar­bei­ter in Deutsch­land, davon über 200 Rechts­an­wälte und ca. 60 mit Part­ner­sta­tus. Vier deut­sche Büros in Frank­furt am Main, Hamburg, Köln und München. Stand­orte in Asien, Austra­lien, Europa, Latein­ame­rika, dem Nahen Osten und in den USA. Welt­weit über 9.200 Mitar­bei­ter an mehr als 90 Stand­or­ten in über 40 Ländern.

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